wird Döbeln erstmals in einer Urkunde als kaiserliches Castell (Burg) und Burgwart (Militärstützpunkt) erwähnt. In der Schenkungsurkunde Kaiser Otto II. vom 21. Juli 981 heißt es in freier Übersetzuung: “Es sei kund allen unseren Getreuen die folgende Abmachung: Auf Bitte unserer geliebten Gemahlin Thephana Augusta zu unserer Seligkeit, übergeben wir einige Burgen und Ortschaften unseres Besitzes im slawischen Gebiet, nämlich Doblin und Hwoznie (Gozne) im Gau Daleminze oder Zlomekia, dicht an der Mulde, und einige andere am Ufer der Elbe dem auf eigene Kosten gestifteten und erbauten Kloster Memleben zum Eigentume mit den Burgwardien und allem dort von rechtswegen zugehörigen Inventar, mit dem Eigentumsrecht an Mann und Weib, mit Gebäuden, Ländereien etc. Plätzen, Weinbergen, Wäldern, Jagden, Gewässer und Wasserläufen, mit Mühlen, Fischereien, Wiesen, Weiden, Feldern, Wegen und Stegen, mit Einkünften. Gegeben am 21. Juli im Jahre 981. Akt von Wallhausen.” Über den Ursprung des Ortsnamen Döbeln gibt es verschiedene Deutungen. Wahrscheinlich bezieht er sich auf einen slawischen Sippennamen mit der Silbe “dob” (gute Gelegenheit) oder auf das sorbische Wort “dob” (Eiche).
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